Ordnungsgemäße Abrechnungen
sind unsere Visitenkarte!

Korrekt und leicht verständlich.

ordnungsgemäße AbrechnungenDie Grundlage zuverlässiger Abrechnungen ist eine ordentliche Buchhaltung die bei mir entsprechend dem BGH-Urteil vom 4.12.2009, V ZR 44/09, veröffentlicht am 16.02.2010, geführt wird. "Beim Geld hört die Freundschaft auf." Dieser alte Spruch hat heute mehr Gültigkeit denn je.

Wir legen daher höchsten Wert auf eine korrekte und für jeden ohne fremde Hilfe leicht verständliche Abrechnung.

Die von uns erstellte Jahresabrechnung ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Velustrechnung. Bei uns erhalten Sie eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Dafür benötigen wir kein teures Programm sondern lediglich eine Excel-Tabelle. Allein schon um sie kontrollieren und letztendlich nachvollziehen zu können, enthält sie alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Ob sich die tatsächlich geleisteten Zahlungen auf die Schlußrechnung auswirken, ist dabei unerheblich. Wenn wir also z. B. am 15.12. Heizöl kaufen, so hat diese Rechnung in unserer Jahresabrechnung zu erscheinen, auch wenn sich dieser Vorgang für die Abrechnung der Heizölkosten nach der HeizkostenV nicht mehr auswirkt. Weil wir alle Zahlungen offen legen, ist Ihnen eine Kontrolle unserer verwalterischen Arbeit leicht möglich.

Wir fassen die Einnahmen und Ausgaben gruppenweise addiert zusammen. So z. B.:

Die Kosten, die mehreren unterschiedlichen Verteilungsschlüsseln unterliegen, dürfen nicht in einem Sammelbetrag zusammengefaßt werden.

Als Ihr Verwalter gehört es nicht zu meinen Aufgaben, in der Jahresabrechnung aperiodische Zahlungen dem Jahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen wären. Als Beispiel wären hier die Schlußabrechnungen für den Allgemeinstrom, Wasser oder Entwässerungsgebühren anzuführen, die erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres im Folgejahr errechnet werden. Diese Kosten werden dem Jahr zugerechnet, in dem die Zahlung erfolgt.

Bei einem Kaufmann müssen diese Zahlungen periodengerecht dem Jahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Beim Wohnungseigentum ist dies Gott sei Dank anders. Meine Aufgabe als Verwalter ist es, dafür Sorge zu tragen, daß die Gemeinschaft zu jeder Zeit liquide ist!

Wenn die Gemeinschaft eine vom Kalenderjahr abweichende Abrechnungsperiode wünscht, so bedarf es dafür einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung. Die Jahresabrechnung dient zum Einen der Kontrolle der Verwaltung und zum Anderen der entgültigen Festlegung von Zahlungen der einzelnen Eigentümer an die Gemeinschaft.

Die Abrechnung setzt sich so gesehen aus zwei Teilen zusammen: Zum Einen die Gesamtabrechnung, die alle Zahlungsvorgänge des abgelaufenen Wirtschaftsjahres enthält und so den Saldo sämtlicher Nachzahlungen und Gutschriften aufführt. Zweitens die Einzelabrechnungen für jeden einzelnen Wohnungseigentümer mit den errechneten Nachzahlungen bzw. Guthaben. Diesen gesetzlichen Vorgaben werden wir in den von uns erstellten Jahresabrechnungen vollumfänglich gerecht. Zum besseren Verständnis sei hier eine Musterabrechnung zur Einsicht bereitgestellt. Da das WEG transparent ist und ein Jeder quasi zu jeder Zeit Einsicht in alle Unterlagen nehmen kann, braucht hier auf den Datenschutz keine Rücksicht genommen werden.








Rolf Beckmann verwaltet unter anderem ...

Hannoversche Strasse

Hannoversche Str.

Osterholzer Heer Str.

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