Finanzierung von Maßnahmen für Wohnungseigentümer
Sollten Sie in der Planung sein, den Energiewirkungsgrad Ihres Mehrfamilienhauses auszuweiten, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits auch einen Umweltschutzbeitrag zu leisten, dann sollten Sie weiter lesen.
Durch die Energieversorgung von Gebäuden werden rund 40 % der gesamten CO2 Emissionen verursacht. Die Bereitstellung von Raumwärme nimmt dabei den Löwenanteil ein. Zur Minderung der CO2 Emission ist daher eine Reduzierung des Raumwärmebedarfs geboten. Dies läßt sich durch eine energetische Gebäudesanierung in die Tat umsetzen.
Die BAB (Bremer Aufbau-Bank GmbH) als Förderbank für Bremen und Bremerhaven ist bei der Verwirklichung umweltpolitischer Themen unterstützend tätig und stellt Wohnungseigentümergemeinschaften für die energetische Sanierung des Gemeinschaftseigentums schnell und unkompliziert günstige KfW-Fördermittel zur Verfügung.
Auch Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Bestand (wie z. B. der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls) unterstützt die BAB für diesen Personenkreis mit zinsgünstigen Krediten.
Im Folgenden sind zu Ihrer Information die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften aufgeführt. Bei Bedarf wird ein Mitarbeiter der BAB der Gemeinschaft auch gern in einem persönlichen Gespräch, z. B. auf einer Eigentümerversammlung, unterstützend zur Seite stehen.
Finanzierung von Maßnahmen
Die BAB (Bremer Aufbau-Bank GmbH) bietet Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf einfachem Wege günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen an.
Durch die Finanzierung von WEG unterstützt die Bremer Aufbau-Bank GmbH sowohl den Klimaschutz wie auch Maßnahmen, die auf Grund des demographischen Wandels erforderlich werden.
Förderfähige Maßnahmen
Wir fördern Investitionen von WEG in die energetische Sanierung und barrierearme oder barrierefreie Modernisierung Ihres Wohnungsbestandes in Bremen. Hierzu werden die Darlehen der KfW aus den Programmen:
- Energieeffizient Sanieren - Kredit Nr. 151
- Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen Nr. 152
- Altersgerecht Umbauen Nr. 159
durch die BAB an die WEG ausgereicht.
Voraussetzung für eine Förderung ist, daß die Maßnahme die aktuellen Anforderungen dieser KfW-Programme erfüllt und daß die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist.
Einzelheiten über die KfW-Programme finden Sie unter www.kfw-foerderprogramme.de/
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt abweichend von den KfW-Programmen durch ein Darlehen von max. 500.000,00 € je Objekt (resp. 20.000 € je Wohneinheit), über den Verwalter direkt an die WEG ohne dingliche Besicherung.
Die Konditionen entsprechen denen der KfW aus dem jeweiligen Programm.
Eigenleistung
Das angemessene Eigenkapital beträgt 10 % der Kosten der förderfähigen Maßnahme.
Antragstellung
Der Verwalter stellt zunächst für die WEG einen formlosen Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH mit den nachfolgenden Antragsunterlagen:
- Kopie/Abschrift des Beschlusses der WEG über die Maßnahme sowie über die Finanzierung,
- Nachweis über die Ermächtigung des Verwalters zum Abschluß des Darlehensvertrages,
- Bestätigung des Verwalters, daß keine Anfechtungsklage gegen die beschlossene Baumaßnahme oder gegen die Darlehensaufnahme erhoben wurde und einer Kreditrückzahlung nichts im Wege steht,
- Finanzierungsplan und Nachweis des einzusetzenden Eigenkapitals von mindestens 10 % der förderfähigen Baukosten,
- Unterlagen zum Objekt (Lagenplan, Teilungserklärung, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen etc.),
- Darstellung und Auflistung der geplanten Baumaßnahmen sowie der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen der letzten 5 Jahre,
- Liste sämtlicher Wohnungseigentümer (mit Adresse, Geburtsdatum, MEA, Vermietungsstatus),
- Übersicht über die Hausgeldrückstände der letzten 3 Jahre,
- Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre sowie aktueller Wirtschaftsplan unter Berücksichtigung des aufgenommenen KfW-Darlehens,
- Nachweis über die Bestellung des Verwalters für mindestens noch 2 Jahre,
- Gründungsdatum der WEG,
- Nachweis über den Verwaltungskontoinhaber,
- Nachweis über Gebäudeversicherung.
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH behält sich vor, im Einzelfall weitere Angaben oder Unterlagen anzufordern.
Sonstige Anmerkungen
Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein (Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung durch die BAB).
Die BAB wird im Rahmen der Bonitätsprüfung Schufa-Auskünfte der einzelnen Eigentümer einholen.
Weiter wird eine Maßnahmen- und Objektbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen der BAB durchgeführt.
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Ihren Hausverwalter, Herrn Beckmann, Tel.: 0421-4785 9845, der Sie dann gern an unsere Ansprechpartner weiterleiten wird.
Finanzierungsmöglichkeiten
beim Immobilienkauf
beim Immobilienkauf
Es gibt viele Möglichkeiten, den Kauf wie auch die energieeinsparende Modernisierung einer Immobilie zu finanzieren. Ob Sie nun das Gesparte aus der Schublade nehmen, oder doch lieber ein Bauspar- oder Annuitätendarlehen aufnehmen wollen, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Wenn Sie es wünschen, dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Oftmals lassen sich die aufgenommenen Darlehen mit der eingesparten Energie finanzieren. Wenn Sie die Immobilie oder einzelne Wohnungen daraus vermietet haben, können die Kosten auch über eine Modernisierungsmieterhöhung wieder refinanziert werden. Ich sage Ihnen wie!
Meine Kunden wissen mein know how und mein Engagement in diesen Bereichen durchaus zu schätzen. Auch das Land Bremen gewährt umfangreiche Fördermittel und Zuschüsse, solange noch Geld da ist. Rufen Sie mich an:
Rolf Beckmann Tel.: 0421 - 4785 9845