Meine Buchhaltung stimmt auf
Euro und Cent - versprochen!

Nach der Erprobung und den damit verbundenen Erfahrungen einiger Verwalter Programme (Software), es soll derer so um die 30 am Markt geben, bin ich wieder bei Excel gelandet. Warum? Weil jedes dieser Programme in der Anwendung begrenzt ist. Viele dieser Programme werfen am Ende eine bilanzierte Abrechnung aus, die weder für die WEG-Verwaltung noch für Mietshäuser notwendig ist. Jeder Wohnungseigentümer oder Mietshausbesitzer, der kein Vollkaufmann ist, muß dann zum Einzelkämpfer werden, um sich durch den Wust an Papier und Zahlen durchzukämpfen. Das muß aber nicht sein.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß ich gezwungen bin, in regelmäßigen Abständen ein Update bzw. Upgrate zu kaufen, um stets auf dem Laufenden zu sein. Teuer sind all diese Programme obendrein auch noch, was letzten Endes wieder auf die Kunden umgelegt werden muß. Die Einarbeitung und Einpflege der Verwaltungsdaten ist sehr zeitaufwendig. Keins der von mir angewendeten Programme erklärt sich von selbst, so daß ich früher oder später nicht drum rum komme, bei der Hotline anrufen zu müssen. Das ist aber ein Thema für sich.

Darum führe ich die Buchhaltung intern wie vom Gesetzgeber vorgegeben mit einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung durch. Damit mir dabei keine Zahlung verloren geht, wende ich in einer Excel-Tabelle die doppelte Buchführung an. So hat sich bei mir im Laufe der Jahre in der fortlaufenden Buchhaltung ein Konzept entwickelt, daß es mir ermöglicht, sowohl kleine als auch größere Wohnanlagen kontinuierlich so zu erfassen, daß beispielsweise eine taggenaue Rechnungslegung zu jeder Zeit ohne großen Aufwand erstellt werden kann. So werden sämtliche Geldein- und -ausgänge kontrolliert und nachvollziehbar verbucht:

Die oft anzutreffenden Differenzen, die unter anderem aus einer viel zu langen Reaktionszeit entstehen, werden Sie bei mir vergeblich suchen.

StempelAlle Einnahmen und Ausgaben laufen über ein separates Guthaben-Girokonto, das ich als Verwalter für das zu verwaltende Objekt eingerichtet habe. Die WEG ist eine teilrechtsfähige Person, daher ist sie auch Kontoinhaber und nicht ich, als Verwalter!

Sämtliche Rechnungen werden selbstverständlich kontrolliert, ehe sie zur Zahlung erfaßt und zur Fälligkeit ausgeglichen werden.

Der Zahlungsverkehr kann über das für Sie kostengünstige Online-Banking-Verfahren abgewickelt werden.

Mehr zum Thema siehe auch Abrechnungen.








Rolf Beckmann verwaltet unter anderem ...

Am Lehester Deich

Am Lehester Deich

Walliser Strasse

Walliser Str.

... und noch mehr!