WEG-Verwaltung ist ein sehr
umfangreiches Arbeitsfeld
umfangreiches Arbeitsfeld
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung haben Sie sich dafür entschieden, gemeinsam mit anderen Miteigentümern bzw. deren Mietern, in einer Gemeinschaft zu wohnen und zu leben.-
Mir als Verwalter kommt nun die Aufgabe zu, mich um die Belange und das Wohl der WEG-Gemeinschaft zu kümmern, da sind die Interessen des Einzelnen mitunter zweitrangig.
Es gibt hier jedoch ein paar Gegebenheiten, die unbedingt zu berücksichtigen sind:
- Die Teilungserklärung und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind zunächst einmal zwei unverrückbare Säulen. Was hier geschrieben steht, ist für alle Beteiligten bindend. Im WEG sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, des Verwaltungsbeirats und des Verwalters geregelt. Diese Regeln finden sich im Wesentlichen auch im Verwaltervertrag wieder.
- Wenigstens einmal im Jahr kommt es zu einer Eigentümerversammlung. Dies bietet sich zeitnah an, sobald die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan den Eigentümern zugestellt worden sind. Die Versammlungen mit mir als Verwalter finden, wenn nicht in der Wohnanlage selbst, dann doch wenigstens in der näheren Umgebung statt (Gemeindehaus, Bürgerzentrum).
- Ist ein Verwaltungsbeirat gewählt, so werden wir je nach Absprache zusammen kommen und anstehende Aufgaben besprechen.
- Sollte die Gemeinschaft gespalten oder untereinander verstritten sein, so setzen wir uns gemeinsam an einen runden Tisch, bis die Chemie wieder stimmig ist.
- Kleinere Handwerkerarbeiten darf ich auf dem Obergefreitendienstweg eigenverantwortlich ohne Rücksprache vergeben. Ab einer zu bestimmenden Summe muß ich mir vor Auftragserteilung die Zustimmung des Beirats holen.
- Haben Sie Handwerker, mit denen Sie zufrieden sind, so will ich diese gern auch künftig mit Aufträgen in Ihrer Wohnanlage versehen.
- Stehen Modernisierungsmaßnahmen (Dach, Fassadendämmung etc.) an, wird mit dem Beirat besprochen, von welchen Firmen Angebote eingeholt werden sollen. Danach erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch mich unter Berücksichtigung der möglichen Zuschüsse von der KfW-Bank bzw. der Stadt Bremen. Das Ergebnis wird den Eigentümern ausführlich erläutert und falls erforderlich mit Vorschlägen zur Finanzierung zur Abstimmung vorgelegt.
- In Versicherungsfragen verlasse ich mich seit Jahren vertrauensvoll auf den Rat eines bundesweit agierenden Versicherungs-Maklers aus Elmshorn. Gute Beratung, reibungslose Schadenabwicklung, günstiger Preis! Sie werden in jedem Fall ein Angebot erhalten.
- Wenn es um die Verwaltung geht, dann ist die Gemeinschaft voll rechtsfähig. Darum wird für jede WEG ein Fremdgeldkonto angelegt. Kontoinhaber ist in jedem Fall die jeweilige Eigentümergemeinschaft Musterstr. 1a.
- Als Ihr Verwalter bin ich das ausführende Organ der Gemeinschaft, also derjenige, der die erforderlichen Handlungen vollzieht, Verträge unterschreibt oder Mahnschreiben entgegennimmt.
- Über das Honorar für meine Verwaltertätigkeit sollten wir uns in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort unterhalten. Noch Fragen? Dann rufen Sie mich doch bitte an!
Rolf Beckmann Tel.: 0421 - 4785 9845